Unterlassungsklage abgewiesen
Böhmermann verliert gegen Merkel
16. April 2019, 14:25 Uhr aktualisiert am 16. April 2019, 14:51 Uhr
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Damit scheiterte Böhmermanns Forderung, Merkel zu verbieten, sein "Schmähgedicht" gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als "bewusst verletzend" zu kritisieren. Das Kanzleramt hatte aber ohnehin angekündigt, die Kritik nicht zu wiederholen. Weder Böhmermann noch Merkel nahmen an der Gerichtsverhandlung am Dienstag teil.
Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Dies ist offensichtlich aber mit der vorherigen Ankündigung des Kanzleramts nicht mehr gegeben.
Böhmermann hatte das "Schmähgedicht" gegen Erdogan Ende März 2016 in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat ausgelöst. Die Kanzlerin kritisierte die Verse zunächst als "bewusst verletzend". Später bezeichnete sie selber diese Kritik als "Fehler".
Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen hatte vor dem Prozess argumentiert, die Kritik Merkels stelle eine "nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung" dar. Böhmermann sehe seine Grundrechte auf Presse- und Kunstfreiheit verletzt. Es sei nicht zu akzeptieren, dass sich die Bundesregierung "aus politischen Gründen mit juristischen Bewertungen in die freie und unabhängige Rechtsprechung einmischt."
Laut Geulen stand Böhmermann zeitweise unter Polizeischutz. Die Polizei habe ihn informiert, dass von türkischer Seite eine "Bestrafungsaktion" gegen ihn und sein privates Umfeld vorbereitet werde. Er habe auch seine Wohnung wechseln müssen.
Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung der Sendung rechtliche Schritte verlangt. Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Passagen des Gedichts zu wiederholen.