Prozess
AfD-Rechtsaußen Björn Höcke ist ein Grenzverschieber
18. April 2024, 16:58 Uhr
Werden die Richter in Halle in Sachsen-Anhalt dem Thüringer AfD-Chef und Spitzenkandidaten Björn Höcke das aktive und passive Wahlrecht entziehen? Theoretisch wäre das möglich, tatsächlich aber ist das unwahrscheinlich. Rechtsgelehrte verweisen darauf, dass das erst in einem Fall vorgekommen ist, und erwarten im Falle einer Verurteilung eher eine Geldstrafe. Zuvor allerdings muss dem AfD-Flügelmann, der nach Richtersprüchen Nazi und Faschist genannt werden darf, nachgewiesen werden, dass er genau wusste, was er sagt, als er im Mai 2021 eine Rede mit dem verbotenen Schlachtruf von Hitlers SA-Schlägertruppe beendete.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat