Einigung
Bundestagswahl nach Ampel-Aus für 23. Februar geplant
12. November 2024, 10:41 Uhr aktualisiert am 13. November 2024, 8:05 Uhr
Nach dem Platzen der Ampel-Koalition soll am 23. Februar ein neuer Bundestag gewählt werden. Nach tagelangem Ringen einigten sich SPD und Union darauf, diesen Termin anzustreben. Er ist auch mit den Grünen als Juniorpartner der SPD in der rot-grünen Minderheitsregierung abgestimmt.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält den von den Fraktionschefs von Union, SPD und Grünen ins Auge gefassten Termin einer vorgezogenen Bundestagswahl für möglich. "Nach heutiger Bewertung hält er den 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen für realistisch", teilte seine Sprecherin in Berlin mit. Die Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz (CDU/CSU), Rolf Mützenich (SPD) sowie Britta Haßelmann und Katharina Dröge (beide Grüne) hatten Steinmeier am Abend in seinem Amtssitz Schloss Bellevue die Übereinkunft vorgestellt, die nach dem Bruch der Ampel-Koalition vorsieht, dass der Bundestag über die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember abstimmt und dann am 23. Februar neu gewählt werden könnte.
Scholz wollte ursprünglich Ende März, die Union Mitte Januar
Scholz wollte die Vertrauensfrage ursprünglich am 15. Januar stellen, um eine Neuwahl Ende März herbeizuführen. Nach öffentlichem Druck hatte er sich kompromissbereit gezeigt. Wenn es eine Übereinkunft der Fraktionschefs von SPD und CDU/CSU - Rolf Mützenich und Friedrich Merz - dazu gebe, werde er diese beachten und sei zur Vertrauensfrage vor Weihnachten bereit, sagte er am Sonntag.
Die Union wollte ursprünglich den 19. Januar als Wahltermin. Am Montag und Dienstag führten Merz und Mützenich Gespräche über einen Kompromiss. Das Ergebnis ist nun der 23. Februar. Um diesen herbeizuführen, wird Scholz am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Bekommt er dort keine Mehrheit, hat der Bundespräsident 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Danach gibt eine 60-Tage-Frist, bis zu der die Neuwahl stattfinden muss. In dieser Frist liegt der 23. Februar.
Ferien in zwei Bundesländern
Es ist kein idealer Termin, weil dann in Sachsen Schulferien sind. Im Saarland ist es das Wochenende unmittelbar vor den Ferien, wo viele schon verreist sein dürften. Im ersten Quartal sind aber der 19. Januar und der 30. März die einzigen Termine ganz ohne Ferien. Das waren die ursprünglichen Vorschläge von Union und SPD, die jetzt als zu früh, beziehungsweise zu spät erachtet worden sind. In Sachsen und dem Saarland leben aber nur rund sechs Prozent der Wahlberechtigten. Und es gibt die Briefwahl als Option.
Bundeswahlleiterin hält 23. Februar für machbar
Bis zum 23. Februar müssen nun umfassende Vorbereitungen getroffen werden. Es müssen Wahlausschüsse auf Kreis- und Landesebene berufen, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geworben und geschult, Wahlräume gefunden und ausgestattet werden. An über 60 Millionen Wählerinnen und Wähler werden Wahlbenachrichtigungen verschickt. Hinzu kommen der Versand der Briefwahlunterlagen und die Einrichtung von Briefwahlbezirken - 25.000 waren es 2021.
Bundeswahlleiterin Ruth Brand sieht den Termin trotzdem als unkritisch an. Die in den Medien genannten möglichen Termine im Februar "halte ich sehr wohl für rechtssicher durchführbar", sagte Brand in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags noch vor Bekanntwerden der Entscheidung.
Vor Neuwahl keine Landtagswahl
Bis zur Bundestagswahl wird es nun keine Landtagswahlen mehr geben. Die Bürgerschaftswahl in Hamburg findet eine Woche später am 2. März statt. Die SPD hatte auch deswegen mit einem Termin erst im März sympathisiert. Sie geht davon aus, dass sie in Hamburg mit ihrem Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher wieder stärkste Kraft wird und hätte den Schwung gerne mit in die Bundestagswahl genommen. Die Union wollte das verhindern. Die Sozialdemokraten liegen derzeit in den Umfragen zwischen 15 und 18 Prozentpunkte hinter CDU und CSU.
Neuwahl in 109 Tagen - schneller als 2005
Die Neuwahl findet nun noch schneller statt als bei dem jüngsten historischen Beispiel 2005, als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) die Vertrauensfrage stellte. Damals lagen zwischen der Entscheidung für eine Neuwahl und dem Termin 119 Tage, jetzt sind es 109 Tage.