Justizminister
Buschmann will umstrittenes Kinderpornografie-Gesetz ändern
7. September 2023, 12:30 Uhr
Von
Laura Gastl
Stellen Sie sich vor, Sie wollen etwas Gutes tun und das intime Video einer 13-Jährigen, das an einer Schule die Runde macht, der Polizei melden. Damit Sie ein Beweismittel haben, lassen Sie sich das Video zuschicken - und machen sich damit strafbar, riskieren eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Denn Sie sind damit im Besitz von Kinderpornografie.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden