Wegen Bestechungs-Affäre
CSU-Politiker Nüßlein kandidiert nicht erneut für den Bundestag
5. März 2021, 16:58 Uhr aktualisiert am 5. März 2021, 16:45 Uhr
Der CSU-Politiker Georg Nüßlein wird nach Aufnahme von Korruptionsermittlungen gegen ihn nicht erneut für den Bundestag kandidieren.
Außerdem legt er sein Amt als Vize-Fraktionsvorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag endgültig nieder, wie der Anwalt Nüßleins am Freitag mitteilte. Bereits vor einer Woche hatte der 51-Jährige das Amt zunächst ruhen lassen. Der Rechtsanwalt des Bundestagsabgeordneten wies erneut die Vorwürfe zurück.
Gegen den Parlamentarier wird von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Die Ermittler hatten deswegen in der vergangenen Woche 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsuchen lassen und Beweismittel sichergestellt. Auch Nüßleins Büro im Bundestag wurde durchsucht. Neben Nüßlein gibt es einen zweiten Beschuldigten. Weitere Details nannte die Generalstaatsanwaltschaft nicht.
Nach Angaben von Nüßleins Anwalt war der Politiker über ein eigenes Beratungsunternehmen vor knapp einem Jahr an der Bestellung von FFP2-Masken durch öffentliche Stellen beteiligt. Nüßlein habe "mehrfach Kontakte zwischen den Beschaffungsstellen des Bundes und potenziellen Auftragnehmern" hergestellt.
Er sei aber nicht an Entscheidungen zur Beauftragung von Masken-Lieferungen oder an Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen. Ebenso wenig hätten die Vorgänge die parlamentarische Tätigkeit als Abgeordneter berührt. "Die Vorwürfe der Bestechung werden deshalb entschieden zurückgewiesen", betonte Rechtsanwalt Gero Himmelsbach.
Unmittelbar nach den Durchsuchungen hatte Nüßlein zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen. Der CSU-Politiker gehört dem Bundestag seit 2002 an, seit 2014 ist er stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion.