Waffen, Drogen, Handys
Drohnen über Gefängnissen machen Justizministerien Sorgen
26. Dezember 2021, 5:21 Uhr aktualisiert am 26. Dezember 2021, 5:21 Uhr
Das Justizministerium befürchtet, dass Drohnen Waffen oder Drogen in Gefängnisse transportieren könnten und fordert von Herstellern deswegen, eine bestimmte Software einzubauen.
Drohnenflüge über Gefängnissen machen den Justizministerien in Deutschland Sorgen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden 2021 zehn und damit doppelt so viele Drohnen gesichtet wie im Vorjahr, wie das Justizministerium auf dpa-Anfrage mitteilte.
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will die Hersteller dazu verpflichten, die Geräte mit einer sogenannten harten Geo-Fencing-Funktion auszurüsten. Durch diese Software werden Drohnen daran gehindert, in gesperrten Luftraum zu fliegen.
Befürchtet wird, dass mit den Drohnen Drogen, Waffen, Mobiltelefone oder andere verbotene Gegenstände in die Gefängnisse gelangen können. Die Justizminister der Länder hatten sich Mitte November in Berlin darauf verständigt, die Bundesregierung zu bitten, sich für eine EU-weite Lösung des Problems einzusetzen.
Sichtungen und Aufspüren von Drohnen
In Niedersachsen zählten die Justizvollzugsanstalten bis Mitte November neun An- oder Überflüge, wie das Justizministerium mitteilte. Im Jahr zuvor waren es mit acht Sichtungen ähnlich viele.
Hessen will künftig Drohnen über Gefängnissen besser aufspüren. Geplant ist ein Pilotprojekt "Drohnendetektion", wie ein Sprecher des Justizministeriums mitteilte. In Hessen habe es zwar nur vereinzelt den Verdacht gegeben, dass eine Drohne ein Gefängnis überflogen hat. "Dennoch geht von Drohnen zumindest abstrakt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten aus."
In bayerischen Gefängnissen gibt es zwar bereits ein Drohnenabwehrsystem, das wartet aber noch auf Arbeit: Es kam auch mehr als ein Jahr nach seiner Einrichtung noch kein einziges Mal zum Einsatz, wie das bayerische Justizministerium auf Anfrage mitteilte.
In diesem Jahr wurde in Bayern bis Ende November nur eine einzige Drohne über Justizvollzugsanstalten gesichtet. Im Vorjahreszeitraum waren es 13 gesichtete Drohnen über oder nahe Gefängnissen.
"Die Gefährdung durch Drohnen ist ernst zu nehmen. Zwei Versuche, Handys und Drogen einzufliegen, gab es bereits", sagte eine Ministeriumssprecherin. Eine Gefahr sieht die Justiz nicht nur darin, dass Drogen oder Waffen in die JVA geschmuggelt werden könnten - sondern auch in der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wenn verbotenerweise Bilder von Gefangenen per Drohne gemacht werden.
Das Ministerium verweist außerdem auf einen spektakulären Fall in Frankreich: Dort gelang einem ranghohen Mitglied der organisierten Kriminalität am 1. Juli 2018 eine spektakuläre Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Réau. Seine Komplizen hätten die örtlichen Gegebenheiten der Anstalt über längere Zeit mittels Drohnen ausgekundschaftet.