Ex-Justizminister
Bausback pocht auf Aus für Ersatzfreiheitsstrafe
21. August 2019, 18:23 Uhr aktualisiert am 21. August 2019, 20:41 Uhr
Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, aber klamm bei Kasse ist, landet häufig im Gefängnis. Diese "Ersatzfreiheitsstrafe" regelt Paragraph 43 des Strafgesetzbuches. Im März vergangenen Jahres saßen daher insgesamt 706 Personen in bayerischen Gefängnissen, obwohl sie dazu gar nicht verurteilt worden waren. Der frühere Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte an, das zu ändern. Jetzt mahnte er eine Ausweitung des in München laufenden Pilotprojekts "Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe" bei seinem Nachfolger Georg Eisenreich (CSU) an.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat