Ex-Justizminister

Bausback pocht auf Aus für Ersatzfreiheitsstrafe

Zahlungsunfähige nicht hinter Gitter - Bausback macht Druck auf Nachfolger


Winfried Bausback will dem Staat viel Geld sparen.

Winfried Bausback will dem Staat viel Geld sparen.

Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, aber klamm bei Kasse ist, landet häufig im Gefängnis. Diese "Ersatzfreiheitsstrafe" regelt Paragraph 43 des Strafgesetzbuches. Im März vergangenen Jahres saßen daher insgesamt 706 Personen in bayerischen Gefängnissen, obwohl sie dazu gar nicht verurteilt worden waren. Der frühere Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte an, das zu ändern. Jetzt mahnte er eine Ausweitung des in München laufenden Pilotprojekts "Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe" bei seinem Nachfolger Georg Eisenreich (CSU) an.

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