Meinung

Kommentar: Behindertenwahlrecht

Ein konsequentes Urteil


Am Montagabend hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Behinderte Menschen mit angeordneter Betreuung sollen bereits an den Europawahlen am 26. Mai teilnehmen können.

Am Montagabend hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Behinderte Menschen mit angeordneter Betreuung sollen bereits an den Europawahlen am 26. Mai teilnehmen können.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass Menschen mit Behinderung an der Europawahl teilnehmen dürfen, ist folgerichtig. Dabei geht es um die rund 80.000 Menschen hierzulande, deren Leben ein bestellter Betreuer organisiert, weil sie behindert sind oder schuldunfähige Straftäter in der Psychiatrie. Bereits im Januar hatten die höchsten deutschen Richter das bisherige Wahlverbot für diese Gruppe aufgehoben, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen hatte.

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