Corona-Maßnahmen
Gericht kippt Regelung zum Genesenenstatus
22. Februar 2022, 17:36 Uhr aktualisiert am 22. Februar 2022, 20:47 Uhr
Von
Ralf Müller
Die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs Monaten auf 90 Tage durch das der Bundesregierung unterstellte Robert-Koch-Institut ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts München "voraussichtlich rechtswidrig". Die Richter zweier Kammern gaben mit Beschlüssen vom Dienstag den Eilanträgen von drei Bürgern statt und verlängerten deren Genesenenstatus wieder auf sechs Monate nach ihrem erstmaligen positiven Corona-PCR-Test.
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