Leitartikel

Grenzpolizei

Hilfstruppe des Bundes


Die Rechtsgrundlage für die vor zwei Jahren wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt teilweise gegen die Verfassung. Das teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof am Freitag bei der Urteilsverkündung in München mit.

Die Rechtsgrundlage für die vor zwei Jahren wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei verstößt teilweise gegen die Verfassung. Das teilte der bayerische Verfassungsgerichtshof am Freitag bei der Urteilsverkündung in München mit.

Ein Sieg mit einem unbedeutenden Schönheitsfehler - so interpretiert die CSU die am Freitag ergangene Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) zur bayerischen Grenzpolizei. Die Verfassungshüter hatten die Wiedererrichtung der Einheit vor zwei Jahren zwar nicht beanstandet, wohl aber eine Befugnisnorm, die sie ermächtigt hatte, aus eigenem Antrieb an Grenzen zu kontrollieren oder andere grenzpolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.

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