Grenzschutz
Grenzpolizei teils verfassungswidrig
28. August 2020, 20:31 Uhr aktualisiert am 28. August 2020, 22:28 Uhr
Von
Ralf Müller
Die vor zwei Jahren wieder errichtete "Bayerische Grenzpolizei" darf nicht aus eigenem Antrieb an den Außengrenzen der Bundesrepublik tätig werden. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer am Freitag in München verkündeten Entscheidung festgestellt und damit den Grünen im Landtag als Klägern recht gegeben. Mit ihrem Antrag, die komplette Grenzpolizeiorganisation für verfassungswidrig zu erklären, hatten die Grünen jedoch keinen Erfolg.
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