Wikileaks-Gründer
Julian Assange darf Berufung beantragen
24. Januar 2022, 16:50 Uhr aktualisiert am 24. Januar 2022, 19:17 Uhr
Von
Susanne Ebner
Nach einer Entscheidung eines Londoner Gerichts kann Wikileaks-Gründer Julian Assange nun wieder hoffen, doch nicht in die USA ausgeliefert zu werden. Dort droht dem 50-Jährigen lebenslange Haft.
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