Wikileaks-Gründer

Julian Assange darf Berufung beantragen


Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung Berufung einlegen.

Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung Berufung einlegen.

Nach einer Entscheidung eines Londoner Gerichts kann Wikileaks-Gründer Julian Assange nun wieder hoffen, doch nicht in die USA ausgeliefert zu werden. Dort droht dem 50-Jährigen lebenslange Haft.

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