Innenministerium
Mietenstopp-Volksbegehren nicht zugelassen
17. April 2020, 17:36 Uhr aktualisiert am 17. April 2020, 19:22 Uhr
Von
Ralf Müller
Eine Überraschung ist es nicht: Das bayerische Innenministerium lässt das beantragte Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" nicht zu, sondern legt es dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) zur Entscheidung vor. Mit dem Plebiszit wollen die Initiatoren erreichen, dass ab Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Mieten in 162 Kommunen des Freistaats nicht mehr erhöht werden dürfen, es sei denn, die erhöhte Miete erreicht höchstens 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete.
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