Innenministerium

Mietenstopp-Volksbegehren nicht zugelassen

Bayerischer Verfassungsgerichtshof muss innerhalb von drei Monaten über Zulässigkeit entscheiden


Die Initiatoren hatten Anfang März 52.000 Unterschriften (Archivfoto) für ihr Anliegen eingereicht.

Die Initiatoren hatten Anfang März 52.000 Unterschriften (Archivfoto) für ihr Anliegen eingereicht.

Eine Überraschung ist es nicht: Das bayerische Innenministerium lässt das beantragte Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" nicht zu, sondern legt es dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) zur Entscheidung vor. Mit dem Plebiszit wollen die Initiatoren erreichen, dass ab Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Mieten in 162 Kommunen des Freistaats nicht mehr erhöht werden dürfen, es sei denn, die erhöhte Miete erreicht höchstens 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete.

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