Neuwahl

Ministerium bereitet Verordnung mit verkürzten Fristen vor


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Im Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wird eine Verkürzung der Fristen vorbereitet, damit Kleinstparteien nicht benachteiligt sind. (Archivfoto)

Von dpa

Damit Kleinstparteien ohne großen Apparat bei der vorgezogenen Neuwahl nicht benachteiligt sind, bereitet das Bundesinnenministerium eine Verordnung vor, die hier gewisse Erleichterungen vorsieht. Konkret betrifft dies die Fristen, zu denen die Landeslisten und die Kreiswahlvorschläge spätestens vorliegen müssen. Erlassen werden könne die Verordnung über die Abkürzung von Fristen und Verlegung von Terminen aber erst, sobald bekannt wird, welchen Wahltag Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bestimmt, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.

Er erklärte, das Ministerium könne die Fristen im Falle vorgezogener Neuwahlen gemäß Bundeswahlgesetz per Verordnung abkürzen. "Mit der Vorbereitung einer entsprechenden Verordnung wurde bereits begonnen", fügte er hinzu. Die Ausgestaltung der Fristen sei abhängig von der Bestimmung des Wahltermins und der Entscheidung des Bundespräsidenten, in welchem Umfang die grundgesetzlich festgelegte Maximalfrist von 60 Tagen zur Durchführung ausgeschöpft werde. Eine Sprecherin des Bundespräsidenten hatte erklärt, Steinmeier halte den von den Fraktionschefs von Union, SPD und Grünen ins Auge gefassten Termin einer vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar für realistisch.

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Zu den Kleinparteien, die eine Teilnahme bei der Bundestagswahl planen, gehört auch die Werteunion, deren Vorsitzender Hans-Georg Maaßen ist. (Archivfoto)

Den Angaben zufolge müssen Landeslisten bis zum 69. Tag vor der Wahl beim zuständigen Landeswahlleiter eingereicht werden. Landeslisten von Parteien, die seit der zurückliegenden Wahl nicht ununterbrochen im Bundestag oder einem Landtag vertreten waren, müssen von 0,1 Prozent der Wahlberechtigten persönlich unterschrieben sein, jedoch höchstens von 2.000 Wahlberechtigten.

Anders als bei Fristen und Terminen habe das Ministerium im Falle einer Auflösung des Bundestages bei dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nicht die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Erleichterungen für die sogenannten Kleinparteien zu schaffen.

Eine Sprecherin des Bundespräsidenten hatte erklärt, Steinmeier halte den von den Fraktionschefs von Union, SPD und Grünen ins Auge gefassten Termin einer vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar für realistisch.


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