Meinung

Lübcke-Prozess

Mit bitterem Nachgeschmack


Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Stephan Ernst (l.), kommt in den Gerichtssaal. er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Stephan Ernst (l.), kommt in den Gerichtssaal. er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Lebenslang. Alles andere wäre eine handfeste Überraschung gewesen. Dass der Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke nicht am Donnerstag schon zur Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, mag irritieren, doch das Gericht hat diese Möglichkeit für später offengelassen. Stephan Ernst ist schuldig. Er hat gestanden, er ist ein bekennender Neonazi, der viele Gewalttaten auf dem Kerbholz hat. Er hat den Mord geplant, den Tatort ausgekundschaftet und heimtückisch und aus niederen Beweggründen die tödlichen Schüsse abgefeuert.

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