Lübcke-Prozess
Mit bitterem Nachgeschmack
28. Januar 2021, 22:17 Uhr aktualisiert am 28. Januar 2021, 22:17 Uhr
Lebenslang. Alles andere wäre eine handfeste Überraschung gewesen. Dass der Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke nicht am Donnerstag schon zur Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, mag irritieren, doch das Gericht hat diese Möglichkeit für später offengelassen. Stephan Ernst ist schuldig. Er hat gestanden, er ist ein bekennender Neonazi, der viele Gewalttaten auf dem Kerbholz hat. Er hat den Mord geplant, den Tatort ausgekundschaftet und heimtückisch und aus niederen Beweggründen die tödlichen Schüsse abgefeuert.
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