Schlappe für Christine Lambrecht

Staatssekretärin zu Unrecht als Vizepräsidentin am BFH besetzt


Die Besetzung des Vizepräsidentenpostens am Bundesfinanzhof mit Anke Morsch geht so nicht in Ordnung. Das entschied das Verwaltungsgericht München.

Die Besetzung des Vizepräsidentenpostens am Bundesfinanzhof mit Anke Morsch geht so nicht in Ordnung. Das entschied das Verwaltungsgericht München.

Juristische Schlappe für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): Die von ihrem Ministerium entschiedene Besetzung des Vizepräsidentenpostens am Bundesfinanzhof (BFH) mit der ehemaligen SPD-Staatssekretärin und derzeitigen Präsidentin des Finanzgerichts Saarland Anke Morsch geht so nicht in Ordnung, entschied das Verwaltungsgericht (VG) München in drei Beschlüssen vom Donnerstag (Aktenzeichen: M 5 E 21.1208, M 5 E 21.1307 und M 5 E 21.1388).

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