Europäischer Gerichtshof

Wann darf Migranten die Sozialhilfezahlung verweigert werden?


Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob das Krefelder Jobcenter mit der Entscheidung, keine Sozialhilfeleistungen zu zahlen, gegen EU-Recht verstoßen hat.

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob das Krefelder Jobcenter mit der Entscheidung, keine Sozialhilfeleistungen zu zahlen, gegen EU-Recht verstoßen hat.

Es ist ein besonders heißes Eisen, das seit Mittwoch auf dem Tisch des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) liegt: Ein polnischer Staatsbürger hatte wegen vorübergehender Arbeitslosigkeit in Deutschland für sich und seine beiden minderjährigen Kinder Sozialhilfe-Leistungen (Hartz IV) beantragt. Er war erst vier Jahre zuvor in die Bundesrepublik gezogen. Das zuständige Jobcenter in Krefeld lehnte die Zahlung ab. Aber das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen sah in dieser Entscheidung einen Verstoß gegen EU-Recht und legte den Fall dem EuGH in Luxemburg vor. Am Mittwoch wurde das Verfahren eröffnet. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

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