Deggendorf
Vergewaltigungs-Prozess wird neu aufgerollt
24. April 2018, 9:51 Uhr aktualisiert am 24. April 2018, 9:51 Uhr
Vor dem Landgericht Deggendorf wird ab Mittwoch ein Verfahren wegen Vergewaltigung neu aufgerollt. Der Angeklagte hat gegen seine frühere Verurteilung Revision eingelegt.
Ende des Jahres 2016 hat das Landgericht Deggendorf einen zwischenzeitlich 24-jährigen Mann aus dem südlichen Landkreis Deggendorf wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine damalige Freundin auf der Motorhaube seines Fahrzeugs gewaltsam zum Geschlechtsverkehr genötigt hat.
Nachdem der Angeklagte gegen seine Verurteilung Revision eingelegt hatte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil zwischenzeitlich gekippt. Der Fall wird deshalb ab Mittwoch, 25. April, vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Deggendorf neu aufgerollt. Zu dem Termin ab 8:30 Uhr sind sieben Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Das Gericht hat bereits zwei Fortsetzungstermine auf den 4. und 15. Mai bestimmt.
Die damalige Freundin des Angeklagten wird in dem Verfahren weiterhin als Nebenklägerin auftreten.