Schulen in Landshut
Auch nächste Woche Distanzunterricht im Stadtgebiet
19. März 2021, 9:07 Uhr aktualisiert am 19. März 2021, 10:07 Uhr
Es bleibt dabei: An sämtlichen Schulen im Stadtgebiet Landshut findet auch in der kommenden Woche grundsätzlich nur Distanzunterricht ("Home Schooling") statt. Grund ist das unverändert starke Infektionsgeschehen in der Stadt. Zwar hat sich die 7-Tage-Inzidenz zuletzt stabilisiert, allerdings auf viel zu hohem Niveau.
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) lag der Wert am Freitag bei 140,3 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und damit weit über dem "Hotspot"-Grenzwert von 100,0. Aufgrund dieser Daten und in Einklang mit den landesrechtlichen Regelungen ist die Stadt Landshut daher als zuständige Kreisverwaltungsbehörde gezwungen, den Präsenzunterricht an sämtlichen Schulen im Stadtgebiet auch für die gesamte kommende Woche und damit bis zum Beginn der zweiwöchigen Osterferien auszusetzen.
Das gilt weiterhin auch für die Grund- und Förderschulen. Eine Notbetreuung bleibt - wie in der zu Ende gehenden Woche - an allen Schulen eingerichtet; über Details der jeweiligen Angebote informieren die Schulen direkt.
Abschlussklassen im Wechselunterricht
Auch an den weiterführenden Schulen ändert sich nächste Woche nichts: Dort findet ohnehin bereits seit Mitte Dezember nur Distanzunterricht statt. Ausgenommen von dieser Regelung sind nach wie vor die Schüler der Abschlussklassen aller Schularten: Für sie darf Wechselunterricht angeboten werden.
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Verlauf dieser Woche auch im Landkreis Landshut stark angestiegen und deutlich über die kritische Marke von 100 geschnellt ist, werden die oben genannten Regeln ab kommendem Montag und für die gesamte nächste Woche auch für alle Schulen im Landkreisgebiet gelten. Das heißt: Auch Schüler, die im Stadtgebiet wohnen, aber eine (weiterführende) Schule im Landkreis Landshut besuchen, werden ab Montag nicht mehr wie zuletzt im Wechselunterricht, sondern im Distanzunterricht beschult.
Ebenfalls stark eingeschränkt bleibt im Stadtgebiet das Betreuungsangebot für Kleinkinder. Denn bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 kann gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen (Kindertagesbetreuung) nur noch eine Notbetreuung aufrechterhalten werden.
Dies bedeutet, dass weiterhin ausschließlich Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Tagespflegestelle besuchen dürfen.