Urteil am Landgericht Landshut

Misshandelte Seniorin: Pfleger "nicht schuldig, aber dennoch verantwortlich"

Im Ergebnis herrschte Einigkeit: Auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hat die erste Strafkammer des Landgerichts Landshut den 34-jährigen Pfleger freigesprochen – Freiheit bedeutet das für ihn aber nicht.


Der Angeklagte (l) sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts in Landshut neben seinem Verteidiger Patrick Schladt. Der Pfleger wurde freigesprochen, aber in einer Psychiatrie untergebracht.

Der Angeklagte (l) sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts in Landshut neben seinem Verteidiger Patrick Schladt. Der Pfleger wurde freigesprochen, aber in einer Psychiatrie untergebracht.

Die Richter am Landgericht Landshut sprachen den 34-jährigen Polen am Freitagnachmittag vom Vorwurf des Totschlags, der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der Aussetzung mit Todesfolge frei: Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Mann aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, als er nach vier Monaten Rund-um-die-Uhr-Betreuung seinen Schützling derart massiv misshandelt habe, dass die 89-Jährige Tage später an den Folgen der Verletzungen starb.

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