Kontrolle in Landshut
Zöllner entdecken Hinweise auf Mindestlohnverstöße
21. April 2021, 15:00 Uhr aktualisiert am 21. April 2021, 15:00 Uhr
40 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Landshut haben am 16. April 2021 Arbeitgeber der Baubranche und deren auf 26 Baustellen tätigen Arbeitnehmer kontrolliert. Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt.
Bei den Prüfungen im Bezirk des Hauptzollamtes Landshut wurden vor Ort 164 Arbeitnehmer befragt. In 30 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für einen möglichen Mindestlohnverstoß, in weiteren fünf Fällen für ein Veruntreuen beziehungsweise Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Bei acht Arbeitern besteht der Verdacht auf eine illegale Ausländerbeschäftigung. Das teilte das Hauptzollamt Landshut am Mittwoch mit.
Die Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.