Hauptzollamt Landshut

Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Fleischwirtschaft


Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns war Teil der Zoll-Prüfungen in der Fleischwirtschaft. (Symbolbild)

Die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns war Teil der Zoll-Prüfungen in der Fleischwirtschaft. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Am 9. November hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls mit über 2.200 Beschäftigten in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft geprüft. Auch die FKS des Hauptzollamtes Landshut beteiligte sich an der Prüfung, teilt das Hauptzollamt mit.

Dabei werden unter strikter Beachtung der Hygienevorschriften die Arbeitsverhältnisse und Geschäftsunterlagen geprüft. Die Prüfungen dauern noch an. Bundesweit ist laut Pressemeldung des Hauptzollamts Landshut insgesamt in über 800 Fällen eine weitere Aufklärung durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigten.

Einhaltung des Mindestlohns im Fokus

Dabei stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus.

Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt.

Überprüfung der seit 2021 geltenden Regeln

Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.