Langquaid/Regensburg

Nachbarschaftsklage abgeschmettert: Kirchenglocken dürfen weiter läuten


Nur einen Steinwurf vom Glockenturm entfernt liegt das Anwesen der Familie Beck. (Foto: Weingartner)

Nur einen Steinwurf vom Glockenturm entfernt liegt das Anwesen der Familie Beck. (Foto: Weingartner)

Von alf

Mehrere Jahre lang gärte der kuriose Glockenstreit in der Gemeinde Langquaid. Das Verwaltungsgericht setzte dem nun ein Ende. Zumindest vorläufig.

Im Streit um das täglich dreimalige Gebetsläuten der Evangelischen Kirchengemeinde Langquaid zogen am Donnerstag die unmittelbaren Nachbarn des Betsaals und Kläger Robert und Sandra Beck vor dem Verwaltungsgericht Regensburg den Kürzeren: Die 7. Kammer unter Vorsitz von Vizepräsident Alfons Mages hat ihren Antrag auf Unterlassen des Rufs zum Gebet nach dreistündiger Verhandlung abgewiesen. Damit setzten die Richter einen zumindest vorläufigen Schlusspunkt unter die jahrelangen Streitigkeiten.

Seit dem Bau des sechs Meter hohen Kirchturms im Jahr 2009 und dem damit einhergehenden täglichen Läuten der Glocken um 7 Uhr, 12 Uhr und 18 Uhr fühlen sich die nur 14 Meter entfernt wohnenden Becks nicht nur massiv gestört. Sie halten den täglichen Ruf zum Gebet auch für gesundheitsschädlich.

Zunächst bemühten sie deshalb das Landratsamt Kelheim. Nach einer Messung des Schallpegels kam es dort auch zu einem Gespräch, wo die Kirchengemeinde dem Anliegen der Becks durch Schallschutzmaßnahmen und einer Verkürzung der Läutzeit von 90 auf 60 Sekunden Rechnung getragen hatte.

Auf ein Läuten nach dem Gottesdienst - das nicht Gegenstand des Verfahrens war - verzichtete die Kirchengemeinde gänzlich. Mit dem Ergebnis unzufrieden reichten die Becks Klage beim Verwaltungsgericht ein. Das entschied jetzt, dass das Maß des Zumutbaren nicht überschritten sei und wies die Klage ab.

Einen ausführlichen Bericht hierüber lesen Sie in der Samstagsausgabe der Allgemeinen Laber Zeitung.

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