Regensburg/ Geiselhöring
Wahlfälschung Geiselhöring - Verhandlung ab Januar
6. Oktober 2017, 17:14 Uhr aktualisiert am 6. Oktober 2017, 17:14 Uhr
Das Landgericht Regensburg hat am Freitag die Verhandlungstage im Strafverfahren um die mutmaßliche Wahlmanipulation in Geiselhöring festgesetzt.
Der Vorsitzende der fünften Strafkammer am Landgericht Regensburg hat am Freitag die Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im Strafverfahren um die Wahlmanipulation in Geiselhöring festgesetzt. Das Verfahren richtet sich noch gegen fünf der ursprünglich sieben Beschuldigten, gegen zwei wird kein Verfahren eröffnet.
Die Angeklagten sollen die Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben. Die Erntehelfer waren zudem gar nicht stimmberechtigt, weil es sich bei ihnen um Saisonarbeiter handelte. Aus diesem Grund sollen die Angeklagten deren Wohnsitzanmeldungen fingiert haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Wahlfälschung, Urkundenfälschung und Verleiten zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor - beziehungsweise Beihilfe dazu. Hauptbeschuldigter ist ein Unternehmer, der die Erntehelfer beschäftigte. Seine Parteizugehörigkeit war - wie die der weiteren Angeklagten - zunächst unklar. Gegen seine Frau, die damals für die CSU als Stadt- und Kreisrätin kandidierte, ließ das Gericht die Anklage nicht zu.
Die Regierung von Niederbayern hatte die Wahl für ungültig erklärt, die Bürger mussten Anfang Februar 2015 erneut ihre Stimme abgeben.
Für den am 29. Januar beginnenden Prozess sind 18 Verhandlungstage geplant. 46 Zeugen und zwei Sachverständige sind geladen. Das Urteil könnte am 16. März gesprochen werden.