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Wahlfälschung Geiselhöring - Verhandlung wird fortgesetzt
15. Oktober 2018, 9:00 Uhr aktualisiert am 15. Oktober 2018, 9:00 Uhr
Der Prozess wegen Wahlfälschung bei den Kommunalwahlen 2014 in Geiselhöring am Landgericht Regensburg dauert an. Nachdem die Fälschung aufgedeckt worden war, musste die Regierung von Niederbayern die Wahl vor vier Jahren für ungültig erklären.
Montag, 29. Oktober
Knapp 114.000 Euro sind allein dem Landkreis Straubing-Bogen an Kosten entstanden, als die Wahl von 2014 wiederholt werden musste - nun wird ein Anwalt eingeschaltet, um den Schadensersatzanspruch zu verfolgen. Das hat der Kreisausschuss an diesem Montag einstimmig beschlossen.
Montag, 15. Oktober
11.22 Uhr: Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Bis 15. Dezember 2018 müssen die Mitangeklagten eine Geldauflage von je 1.000 Euro bezahlen. Bei Nichtzahlen geht das Verfahren weiter. Der vorsitzende Richter Kimmerl schließt die Verhandlung.
10.53 Uhr: Auch eine Mitangeklagte bestätigt, dass es nie zu einer Reiseabrechnung gekommen sei.
10.37 Uhr: Die Verhandlung wird für 15 Minuten unterbrochen.
10.28 Uhr: Der vorsitzende Richter Kimmerl verlangt, das Gelächter im Zuschauerraum einzustellen.
10.19 Uhr: Die Verteidiger tragen die deutschen Übersetzungen der Aussagen vor. Laut dem männlichen Mitangeklagten haben die Angestellten die Wahlanträge online stellen können. Der Mitangeklagte habe genaue Aufträge erhalten und war unter anderem für den Angeklagten in Rumänien. Eine weitere Angeklagte sagt aus, dass der Angeklagte Kärtchen in den Büroräumen verteilt und zum Ausfüllen der Unterlagen aufgefordert habe. Von vier Rechnern des Unternehmens aus seien die Wahlunterlagen beantragt worden. Es sei psychischer Druck auf die Mitangeklagten ausgeübt worden. Zum zweiten Mal wird ausgesagt, dass der Angeklagte damit gedroht haben soll, dass Frau des Angeklagten im Rathaus sitze und über etwaige Fehler der Erntehelfer sofort Bescheid wüsste. Der Angeklagte habe die Umschläge eigenhändig gezählt und überprüft. Stapelweise seien die Umschläge ins Rathaus gebracht worden. Bis zum heutigen Tag sei keine Zahlung der Fahrtkosten erfolgt.
10 Uhr: Das Verfahren für die rumänischen Mitangeklagten soll nach §153 StPO gegen eine Geldauflage von je 1.000 Euro eingestellt werden. Geständnisse können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gewertet werden.
9.51 Uhr: Der Hauptangeklagte verlässt den Gerichssaal mit seiner Verteidigung.
9.42 Uhr: Das Verfahren um den Hauptangeklagten wird abgetrennt und ausgesetzt. Der Verteidigung liege kein Verfahrenshindernis vor. Die Recherchemöglichkeit sei seit geraumer Zeit möglich gewesen. Die Daten wären sogar komplett ausgewertet gewesen, so die Kammer. Somit hätten auch die Verteidiger Zugriff auf alle Daten gehabt. Eine Aussetzung wegen unzureichender Sichtung der Daten und Beweise, wie ursprünglich beantragt, würde gegen ein faires Verfahren verstoßen.
9.15 Uhr: Die Kammer unterbricht die Verhandlung.
9.02 Uhr: Die Kammer betritt den Gerichtssaal am Landgericht Regensburg. Der zweite Verhandlungstag um die Wahlfälschung in Geiselhöring beginnt.
Die Staatsanwaltschaft ziehe die Einstellung des Verfahrens für die drei rumänischen Angeklagten in Erwägung. Die Geldauflage wäre nach wie vor in Ordnung. Beim Hauptangeklagten könne einer Einstellung des Verfahrens nicht zugestimmt werden. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass der Fall in Deutschland einzigartig sei und einer Aufklärung bedarf.
Die Verteidigung übernimmt das Wort. Die Stadt Geiselhöring sei nach wie vor schuldig und hätte die Ungültigkeit der Wahl verursacht. Weitere Gründe für eine Einstellung: Einzelne Medien hätten am ersten Hauptverhandlungstag gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung verstoßen und das gehe zu Lasten des Angeklagten. Nicht hinreichend anonymisierte Bilder des Angeklagten seien im Internet veröffentlicht worden.
Dienstag, 9. Oktober
13.22 Uhr: Der Richter schließt die Verhandlung.
13.20 Uhr: Die Verteidigung stimmt zu. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um den Sachverhalt zu prüfen. Die Verhandlung wird bis Montag, 15. Oktober, unterbrochen. Die geplanten Zeugen sind nicht mehr geladen.
13.17Uhr: Die Staatsanwaltschaft will eine abschließende Prüfung in Bezug auf eine Einstellung durchführen. Die Höhe der Auflage wäre wohl im Sinne der Staatsanwaltschaft.
13 Uhr: Laut Kammer ist der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wohlbegründet. Die Wahl sei scheinbar von Anfang an ungültig gewesen. Die Stadt Geiselhöring hätte es ermöglicht, dass über 400 nicht wahlberechtigte Personen überhaupt zur Wahl zugelassen wurden. Hinsichtlich der Höhe der Auflage: Hier werden die Einkommensverhältnisse und die Bedeutung der Tat berücksichtigt. Da kein Verbrechenstatbestand vorliege, sei eine Geldauflage möglich.
11.20 Uhr: Die Verhandlung wird bis 13 Uhr unterbrochen.
11.10 Uhr: Verteidigung: Die Mitangeklagten sollen vom Verfahren getrennt werden. Zweckmäßigkeit der Verfahrenstrennung ergibt sich durch die Fürsorgepflicht der Kammer. Der Jobverlust drohe den Angeklagten, sollte es zu weiteren Verhandlungstagen kommen.
11.08 Uhr: Die Staatsanwaltschaft hat das Wort. Der Antrag der Verteidigung spielt für die Staatsanwaltschaft keine Rolle.
10.55 Uhr: Die Opening-Statements beginnen. Die Verteidigung des Hautpangeklagten hat das Wort. Es wird der Anklage widersprochen. Richtig sei, dass rumänische EU-Bürger an den Kommunalwahlen teilgenommen haben. Richtig sei auch, dass sich B. dafür einsetzte, dass seine Arbeiter an der Wahl teilnehmen konnten. Falsch sei, dass er das Wahlergebnis habe verbessern wollen, vor allem seine Frau habe seine Hilfe nicht gebraucht. Um eine Wahlfälschung handelt es sich deshalb laut Verteidigung nicht.
Die Verteidigung argumentiert außerdem hinsichtlich der Beantragung der Wahlunterlagen. Die angebotene Online-Anforderung der Unterlagen kontrolliere keine Personalien der Wahlberechtigten. Unter anderem dieser Wahlrechtsverstoß hätte bereits zu einer ungültigen Wahl in Geiselhöring führen müssen. Für die Verteidigung steht außer Frage, dass es erneut zu einer Aussetzung des Verfahrens kommen muss, um Einsicht in die (Online-)Datensätze bekommen zu können. Psychische Dauerbelastung des Mandaten und die negative Berichterstattung seien weitere Argumente, den Aussetzungsantrag zu bewilligen.
10.44 Uhr: Richter Kimmerl liest eine Verfügung vor, mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um keinen Vorschlag der Kammer handelt. Es wird darum gebeten, eine Zustimmung für die Einstellung des Verfahrens zu erhalten. Die Geldauflage dafür soll bei den Mitangeklagten bei je 1.000 Euro liegen. Der Hauptbeschuldige soll die Geldauflage 100.000 Euro bekommen. Grund für die Einstellung? Die Beweise gegen die Position der Staatsanwaltschaft hätten nicht hinreichend gesammelt und ausgewertet werden können bis zum Prozessauftakt.
Die Kammer weist darauf hin, dass die Tatzeit bereits lange zurückliegt. Der Angeklagte stehe überdurchschnittlich stark im Licht der Öffentlichkeit. Eine Neuansetzung des Verfahrens wäre erst 2019 möglich.
10.25 Uhr: Hauptverhandlung wird unterbrochen. Die Richter ziehen sich zurück. Die Verteidigung berät sich im Gerichtssaal.
10.20 Uhr: Das Verfahren geht weiter. Die Verteidigung stellt einen Antrag, das Verfahren für die rumänischen Angeklagten einzustellen. Die Angeklagten stimmen dem entsprechenden Paragrafen - Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit - zu.
10 Uhr: Das Verfahren ist laut Richter Kimmerl für mehr als 10 Tage angesetzt. Den Angeklagten steht es frei, sich zu äußern. Die Verhandlung wird für 15 Minuten unterbrochen. Die Verteidigung zieht sich zurück.
9.50 Uhr: Die Anklageschrift wurde vorgetragen. Am 15. Juni 2016 hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Am 20. Februar 2017 wurde das Verfahren zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Richter hat das Wort. Am 14. Mai 2018 sucht die Verteidigung das Gespräch mit der Staatsanwaltschaft wegen einer Einstellung des Verfahrens. Am 3.Juli 2018 findet eine erneute Besprechung statt. Die Kammer gibt zu erkennen, dass die Einstellung nicht ausgeschlossen sei.
9.40 Uhr: Die Vorgaben des Angeklagten beim Ausfüllen der Stimmzettel werden vorgelesen. Die Vorgabe, das Kreuz bei der CSU in allen vier Wahlen zu machen, ist deutlich zu erkennen.
9.09 Uhr: Die Anklageschrift wird verlesen. Zwei Staatsanwälte teilen sich die Aufgabe und lesen nacheinander vor. Ein Dolmetscher übersetzt die Anklageschrift zeitgleich für die angeklagten Rumänen. Laut Anklageschrift beschäftigt der Angeklagte die weiteren Angeklagten als Bürokräfte, die für die Einteilung der Erntehelfer für die Arbeitseinsätze und die Abrechnungen zuständig sind.
9 Uhr: Prozesseröffnung durch den Vorsitzenden Richter Georg Kimmerl.
8.40 Uhr: Die Beschuldigten finden sich zusammen mit ihren Rechtsanwälten im Gerichtssaal 101 am Landgericht Regensburg ein. Als Letzter stößt der Angeklagte hinzu und nimmt seinen Platz ein.
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Die Ausgangslage zum Prozess
Die vier Angeklagten werden beschuldigt, die Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern manipuliert zu haben. Die Beschuldigten sollen die Stimmzettel entweder anstelle der Wähler ausgefüllt oder deren Stimmabgabe beeinflusst haben. Es kommt hinzu, dass viele Arbeiter aus unterschiedlichen Gründen nicht wahlberechtigt waren.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Wahlfälschung, Urkundenfälschung und Verleiten zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor. Er habe das Wahlergebnis seiner Frau und weiterer CSU-Kandidaten verbessern wollen. Den drei angeklagten Frauen legt die Behörde unter anderem Beihilfe zur Wahlfälschung sowie Urkundenfälschung zur Last. Das Verfahren gegen eine weitere Verdächtige wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Bis Ende November sind 21 weitere Verhandlungstage angesetzt. Die Angeklagten gelten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.