Landkreis Straubing-Bogen

Wie sich die Kreiskliniken auf die Impfpflicht vorbereiten


Für sämtliche Mitarbeiter im Gesundheitswesen gilt ab 16. März 2022 eine Impfpflicht. Viele Betroffene finden das ungerecht und würden eine allgemeine Impfpflicht bevorzugen.

Für sämtliche Mitarbeiter im Gesundheitswesen gilt ab 16. März 2022 eine Impfpflicht. Viele Betroffene finden das ungerecht und würden eine allgemeine Impfpflicht bevorzugen.

Die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen ist beschlossen. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter von beispielsweise Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen bis spätestens 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein müssen. Das Gesetz findet bei den Betroffenen im Landkreis aber nicht nur Beifall.

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