Bei einer Person gegen Geldauflage

Ermittlungen nach Drehleiter-Unglück in Sinzing eingestellt


Immer wieder kommt es vor, dass die Feuerwehr Personen mittels einer Drehleiter und einer Schleifkorbtrage abseilt - so wie hier bei einer Übung in Frankfurt am Main. Im Juli 2022 kam es in Sinzing jedoch zu einem Unfall, der an Tragik kaum zu überbieten ist.

Immer wieder kommt es vor, dass die Feuerwehr Personen mittels einer Drehleiter und einer Schleifkorbtrage abseilt - so wie hier bei einer Übung in Frankfurt am Main. Im Juli 2022 kam es in Sinzing jedoch zu einem Unfall, der an Tragik kaum zu überbieten ist.

Von Redaktion idowa

Die Nachricht schlug bei vielen Ehrenamtlichen Anfang des Jahres hohe Wellen: Gegen acht Mitglieder der Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening werde nach dem Drehleiter-Unglück in Sinzing wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte, wurden die Ermittlungen eingestellt - bei einer Person vorläufig gegen Zahlung einer fünfstelligen Geldauflage.

Dabei handelt es sich der Mitteilung zufolge um "ein im Tatzeitpunkt ranghohes Mitglied der Feuerwehr Lappersdorf". Ihm werde vorgeworfen am 29. Juli 2022, vier weitere Mitglieder der Feuerwehr Lappersdorf fehlerhaft angewiesen zu haben. Dadurch soll eine 75-jährige Frau falsch in der Schleifkorbtrage positioniert worden sein. Die Frau, die aufgrund eines medizinischen Notfalls aus ihrer Wohnung gebracht werden sollte, glitt schließlich von der Trage und starb.

Bei der Entscheidung, das Verfahren einzustellen, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft erheblich zu Gunsten des Beschuldigten berücksichtigt, dass er in Ausübung eines Ehrenamtes tätig wurde. Sollte der Beschuldigte die Geldauflage vollständig bezahlen, würde das Verfahren endgültig eingestellt.

Die Ermittlungsverfahren gegen fünf weitere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Lappersdorf und Kleinprüfening wurden der Staatsanwaltschaft zufolge wegen geringer Schuld folgenlos eingestellt. Ebenso seien die Ermittlungen gegen die restlichen beiden Feuerwehrmitglieder eingestellt worden, da bei ihnen ein Verschulden nicht nachweisbar sei. Sie seien außerhalb des Anwesen tätig gewesen.

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