Landkreis Regensburg
Geiselhöring: Diesmal deutlich weniger Wahlberechtigte
15. Januar 2015, 9:07 Uhr aktualisiert am 15. Januar 2015, 9:07 Uhr
In Geiselhöring dürfen diesmal deutlich weniger Bürger zum Wählen gehen. Mehrere Hundert, genauer gesagt.
Die "Rothammer'sche Wahlberechtigten-Zählung" hat für den 1. Februar etwas über 5.100 Wahlberechtigte ergeben. Bei der Kommunalwahl am 16. März waren es in der Stadt noch 5 .741 Stimmberechtigte gewesen. Zur Erinnerung: Bei der Bürgermeisterwahl hatten davon 3.991 ihre Stimme abgegeben, 30 Stimmen waren ungültig. Auf Herbert Lichtinger (CSU) entfielen 2.132 Stimmen, auf Bernhard Krempl (FW) 1 .829. Die Wahlbeteiligung lag bei 69,52 Prozent.
Die Feststellung der tatsächlich Wahlberechtigten war für den Geiselhöringer "Übergangsbürgermeister" Josef Rothammer wahrlich keine einfache Angelegenheit. Akribisch überprüfte der Staatsbeauftragte in den vergangenen Monaten, ob die osteuropäischen Erntehelfer, die mit Hauptwohnsitz in Geiselhöring gemeldet sind, tatsächlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten anwesend und somit auch wahlberechtigt sind.
Um sicherzugehen, hat er Mitte Oktober Briefe an sämtliche gemeldete Lohnarbeiter - über 400 - geschrieben. Schon der wenig berauschende Rücklauf deutete allerdings auf deren Abwesenheit hin. Einige Zeit später hat er die osteuropäischen EU-Bürger ein weiteres Mal brieflich darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. "Sie müssen persönlich einen Antrag stellen." Auch hierauf kaum Resonanz.
Inzwischen hat sich die Zahl der Wahlberechtigten deutlich verringert. In Geiselhöring sind rund 500 mit Hauptwohnsitz gemeldete Menschen weniger wahlberechtigt als im Vorjahr. Trotz seiner erfolgreichen Nachforschungen, wer in Geiselhöring tatsächlich wahlberechtigt ist, überzeugt der entsprechende Gesetzestext Rothammer nicht wirklich. Die Handhabung des Gesetzes sei für die Verwaltungen zu aufwendig. Schließlich sei es laut Gesetz notwendig, dass sich die osteuropäischen EU-Bürger in Geiselhöring mit Hauptwohnsitz anmelden. "Allerdings bedeutet ein Hauptwohnsitz nicht zwingend, dass derjenige auch wählen darf."
Thema Lebensmittelpunkt
Hauptwohnsitz hin, Hauptwohnsitz her - nur wer seinen Lebensmittelpunkt in Geiselhöring hat, darf hier wählen. "Der Lebensmittelpunkt muss nachgeprüft werden, wenn Zweifel bestehen", zitiert Rothammer die Ausführungen des Bayerischen Innenministeriums. "Wenn Anhaltspunkte bekannt sind, die Zweifel an der Wahlberechtigung aufkommen lassen, müssen die Zweifel geklärt werden ..." Deshalb wurden die in Geiselhöring gemeldeten osteuropäischen Erntehelfer allesamt angeschrieben.
Kaum einer war da. Deshalb Rothammers Vorschlag: Die osteuropäischen EU-Bürger könnten schon bei der Anmeldung einen Hinweis geben, welchem Beruf sie nachgehen. Würde dann bei bestimmten Berufsgruppen Zweifel aufkommen, könne diesem einfacher nachgegangen werden.