Landkreis Regensburg

Kernfrage vor der Nachwahl: Wo ist der Lebensmittelpunkt?


zutreffend wie dann, wenn Wahlen annulliert wurden. Die Landkreiswahlleiterin Birgit Fischer-Rentel und der vom Staat beauftragte Geiselhöringer "Ersatz"-Bürgermeister Josef Rothammer können ein Lied davon singen. (Archivfoto) Nach der Wahl ist vor der Wahl - nur selten ist dieser Satz so

zutreffend wie dann, wenn Wahlen annulliert wurden. Die Landkreiswahlleiterin Birgit Fischer-Rentel und der vom Staat beauftragte Geiselhöringer "Ersatz"-Bürgermeister Josef Rothammer können ein Lied davon singen. (Archivfoto) Nach der Wahl ist vor der Wahl - nur selten ist dieser Satz so

Von Uschi Ach

Wählen darf in Bayern: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzt, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde oder im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

In der Stadtverwaltung in Geiselhöring ist alles, was die Wahlvorbereitung betrifft, inzwischen öffentlich. Damit versucht "Ersatz"-Bürgermeister Josef Rothammer so viel Transparenz in die Vorgänge im Rathaus zu bringen, wie möglich. Und Rothammer hat ein weiteres Ziel: Er will, dass bei der Nachwahl am 1. Februar tatsächlich nur die Bürger wählen, die tatsächlich wählen dürfen. Um dies herauszufinden, hat er über 400 Briefe, an in Geiselhöring gemeldete nicht deutsche EU-Bürger versandt. Nur rund 40 davon kamen mit Antwort zurück, unzählige dagegen als "unzustellbar".

Zwei Drittel seiner Arbeitszeit verbringt der 62-jährige Rothammer momentan im Geiselhöringer Rathaus. Zum Verwalten und Umsetzen der Stadtratsbeschlüsse, nicht zum Gestalten. "Bestehende Beschlüsse abarbeiten", nennt er dies und zögert. Im Grunde gefalle ihm das auch ganz gut, allerdings sei er froh, dass er keine Repräsentationspflichten hat. Das Einzige, was er gestalten kann und will, ist eine geordnete Nachwahl im Februar. Deshalb steht auf seiner Liste ganz oben: Wie schaffe ich es, dass in Geiselhöring alle wählen können, die dies gesetzlich dürfen, und keiner wählt, der dies nicht darf? - wahrlich kein leichtes Vorhaben.

Bereinigen des Wählerverzeichnisses

Das Wahlgesetz erleichtert Rothammer und der Landkreiswahlleiterin Birgit Fischer-Rentel das Aufspüren der tatsächlich Wahlberechtigten nicht. Darin festgelegt ist derzeit lediglich, dass die EU-Bürger über 18 Jahre alt sein müssen, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde oder im Landkreis aufhalten und dort auch ihren Lebensschwerpunkt haben müssen. Somit schien bei der letzten Wahlvorbereitung auf den ersten Blick alles rechtens.

Aber nur auf den ersten Blick, sagt der Sprecher des Innenministeriums Stefan Frey. Denn habe die Gemeinde Anhaltspunkte, dass der Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort ist - "was bei Erntehelfern denkbar ist" - dann müsse sie diese Zweifel ausräumen. "Dann muss ich der Sache halt nachgehen und Briefe schreiben." Er möchte zwar jetzt nicht der Stadt den Schwarzen Peter zuschieben, aber sie hätte sehr wohl die Aufgabe gehabt, das Wählerverzeichnis mit Blick auf die Ungereimtheiten durchzuchecken. Bei einer Stadt wie Geiselhöring, wo jeder jeden kennt, sei dies doch relativ einfach. "Wenn ich weiß, dass alle im Kollektiv angemeldet werden und das auch noch an wenigen Orten, dann muss ich halt nachfragen und Briefe schicken." Nachfragen: Wo ist Ihr Lebensschwerpunkt?

"Theoretisch ist das eine super Sache." Wie aber soll dies in die Praxis umgesetzt werden, sagt Fischer-Rentel und verweist auf Großstädte wie München. "Müssen in den Großstädten plötzlich Tausende von EU-Bürgern auf ihren Lebensmittelpunkt überprüft werden?" Und weiter: "Wer sollte denn hier an wem zweifeln, wenn er überhaupt keinen kennt?" Ein Gesetz müsse für alle gleich anwendbar sein. Für den Pressesprecher ist das Beispiel München schnell abgehakt: "Wir haben keine Erntehelfer.