Ferienjob
Geld verdienen in den Ferien: Wer einen Job in seiner Freizeit sucht, muss aktiv werden
19. Juni 2015, 11:30 Uhr aktualisiert am 19. Juni 2015, 11:30 Uhr
Von einem haben wir grundsätzlich immer zu wenig, egal in welchem Alter: Geld. Wenn das Taschengeld der Eltern nicht für die eigenen Wünsche reicht oder man sein Sparschwein etwas mehr füttern möchte, hilft ein Ferienjob. Freistunde zeigt, was es zu beachten gibt.
Wo finde ich einen Ferienjob?
Wer einen Ferienjob sucht, hat mit seinem guten Willen alleine noch nichts gewonnen. Noch viel wichtiger sind Kontakte. Die meisten Jobs bekommen Jugendliche dank ihrer Eltern, ihrer Geschwister oder ihrer Freunde. Denn die Erfahrung zeigt: Viel wird über Bekannte vermittelt. Doch auch auf der Jobbörse der Agentur für Arbeit können Bewerber fündig werden. Unter www.arbeitsagentur.de finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Wer einen Ferienjob sucht, kann hier auch selbst eine Suchanzeige schalten. Ganz nach dem Motto "Der frühe Vogel fängt den Wurm" empfiehlt es sich auch bei der Ferienjob-Suche so früh wie möglich zu beginnen.
Wie bewerbe ich mich?
Erika Kriebel von der Agentur für Arbeit rät, sich auf den Internetseiten größerer Firmen über Jobangebote zu informieren oder per Telefon oder Mail persönlich nachzufragen. "Wichtig ist, bereits bei der Anfrage wichtige Informationen wie die Schule, die Klasse und den Wohnort anzugeben. So haben die Firmen gleich Infos, ob und wie sie die Bewerber einsetzen können", gibt Erika Kriebel einen Tipp.
Welche Art von Beschäftigungen gibt es?
Schüler und Studenten müssen zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheiden. Geringfügig Beschäftigte können das ganze Jahr über nebenbei arbeiten, solange sie nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Kurzfristig Beschäftigte, also Ferienjobber, dürfen nur Schüler und Studenten sein, die die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausführen. "Das heißt, die Ferien müssen tatsächlich zwischen zwei Schulabschnitten liegen. Wer im Juni die Schule abschließt und im September eine Ausbildung beginnt, ist kein Schüler mehr und der Job gilt nicht als kurzfristige Beschäftigung", erklärt Gerald Angstl von der AOK-Direktion Landshut. Wer unter diese Definition fällt, darf mehr als 450 Euro im Monat verdienen, sofern er nicht mehr als 70 Arbeitstage oder drei Monate in dem Ferienjob arbeitet.
Bin ich versichert?
In der Regel sind Jugendliche bei ihren Eltern mitversichert. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland zahlt laut Sozialversicherungsrecht die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Schüler müssen das nicht zahlen, sofern sie kurzfristig beschäftigt sind. Geringfügig Beschäftigte sind ebenfalls befreit, ausgenommen ist die Rentenversicherung. "Wer nicht in die Rentenversicherung einzahlen möchte, muss das beim Arbeitgeber sagen", betont Angstl. "Der Arbeitnehmer muss 3,7 Prozent seines Gehaltes in die Rentenversicherung einzahlen. So wird die Zeit als geringfügig Beschäftigter auf das Rentenkonto gut geschrieben."
Muss ich Steuern zahlen?
Auch Schüler sind normale Arbeitnehmer und müssen - in gewissen Fällen - Abgaben an den Staat zahlen. Welche, entscheidet die Dauer und die Art des Ferienjobs. Während geringfügig Beschäftigte keine Steuern zahlen, kann es bei kurzfristig Beschäftigten schon der Fall sein - je nach Höhe des Verdienstes. Wer unter dem Grundfreibetrag von 8 472 Euro im Jahr verdient, muss keine Steuern zahlen. Auf einen Monat runtergerechnet, wäre dieser Freibetrag 706 Euro. "Verdienen Schüler im Monat mehr als diese 706 Euro, kann es sein, dass sie zunächst Lohnsteuer zahlen müssen. Bleibt der Betrag aber am Ende des Jahres unter 8 472 Euro, bekommen die Schüler ihre Steuer wieder rückerstattet, wenn sie ihre Steuererklärung machen", erklärt Ludwig Zellmer von der Lohnsteuerhilfe in Straubing.
Bekomme ich weiter Kindergeld?
Solange ein Jugendlicher in Ausbildung ist, darf er soviel verdienen wie er möchte, ohne dass das Kindergeld gefährdet ist. Seit 2012 gibt es nämlich die Einkommensprüfung nicht mehr.
Wie lange darf ich arbeiten?
Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen, zum Beispiel Prospekte austragen oder Nachhilfe geben. 15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag arbeiten, sofern 40 Stunden in der Woche und vier Wochen im Jahr nicht überschritten werden. Schichtarbeit, Wochend- oder Nachtdienst sind in der Regel verboten. Bei allen Jobs dürfen die Jugendlichen nicht gefährdet werden und die Eltern müssen einverstanden sein.