Änderung des Waffengesetzes
Straffreie Abgabe nur noch bis 1. Juli möglich
17. Mai 2018, 10:00 Uhr aktualisiert am 17. Mai 2018, 10:00 Uhr
Das Landratsamt Straubing-Bogen und die Stadtverwaltung Straubing weisen darauf hin, dass die im Rahmen einer Waffengesetzänderung im vergangenen Jahr festgelegte Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition zum 1. Juli 2018 abläuft.
Die Straffreiheit gilt für Personen, die eine zum Stichtag 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis spätestens 1. Juli 2018 bei einer Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben. Eine Überlassung der Waffe an einen berechtigten Waffenbesitzer ist nicht möglich.
Für die Abgabe werden keine Gebühren erhoben. Zur Terminvereinbarung sollte vorher Kontakt mit der Behörde aufgenommen werden. Bei der Abgabe ist darauf zu achten, dass Schusswaffen stets entladen und während des Transports nicht zugriffsbereit oder offen einsehbar sind. Es empfiehlt sich die Ausleihe eines Futterals mit einem Vorhängeschloss.
Beim Umgang mit den Waffen, insbesondere bei der Überprüfung des Ladezustandes, ist äußerste Vorsicht geboten. Dies sollte deshalb ausschließlich durch Personen vorgenommen werden, die mit der Handhabung von Waffen vertraut sind.
Weitere Informationen sind erhältlich beim Landratsamt Straubing-Bogen, Telefon 09421/973-232, und bei der Stadt Straubing, Telefon 09421/944-60214.