Gericht sieht grundsätzliche Gefährdung gegeben
Zehn Jahre Haft wegen Totschlags
16. Dezember 2020, 18:49 Uhr aktualisiert am 16. Dezember 2020, 18:49 Uhr
Von
Michael Bothner
Zehn Jahre Haft und der Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung, so lautet am Donnerstag das Urteil gegen Dieter E. wegen Totschlags. Er hatte im Dezember 2019 seine Ex-Partnerin nach dem Sex erwürgt. Das Schwurgericht beschäftigte sich bei der Urteilsfindung auch mit der Frage, ob sogar von Mord auszugehen sei.
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