Angebliche Tat bereits verjährt
Sexuelle Belästigung? Steven Seagal muss nicht vor Gericht
21. Dezember 2018, 22:30 Uhr aktualisiert am 21. Dezember 2018, 22:30 Uhr
Steven Seagal muss sich nicht vor Gericht rechtfertigen. Die Vorwürfe einer angeblichen, sexuellen Belästigung aus dem Jahre 2002 wurden als verjährt eingeordnet, das Verfahren wurde eingestellt.
Der US-Schauspieler Steven Seagal (66, "Killing Salazar") muss sich nicht vor Gericht mit den im Raum stehenden Missbrauchsvorwürfen auseinandersetzen. Wie das Promi-Portal "TMZ" berichtet, seien die Vorwürfe verjährt. Details würden aus den Gerichtsunterlagen, die dem Portal vorliegen würden, nicht hervorgehen. Nur, dass im vorgeworfen worden wäre, eine Frau im Sommer 2002 sexuell belästigt zu haben.
Hier gibt es den Film "Force Of Execution" mit Steven Seagal
Im Oktober wurde Seagal in einem Live-Interview auf die Vorwürfe angesprochen, er verließ daraufhin wortlos das Studio. Bereits in den 90er-Jahren musste er sich wegen einer angeblichen Vergewaltigung rechtfertigen, auch dieser Fall kam aufgrund der Verjährungsfristen nie zur Verhandlung. Seagal bestreitet sämtliche Vorwürfe.