Jubeln bis Mitternacht

Bundesumweltministerium will Lärmschutz zur Fußball-EM lockern


Bislang gilt auch für Fußball-Übertragungen in der Öffentlichkeit gemäß Lärmschutz-Verordnung die Regel: Feiern bis 22 Uhr. Dann ist Zapfenstreich. Das Bundesumweltministerium will diese Regelung jetzt auf 24 Uhr auflockern.

Bislang gilt auch für Fußball-Übertragungen in der Öffentlichkeit gemäß Lärmschutz-Verordnung die Regel: Feiern bis 22 Uhr. Dann ist Zapfenstreich. Das Bundesumweltministerium will diese Regelung jetzt auf 24 Uhr auflockern.

Von Monika Müller

Für die Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer will Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) die Lärmschutz-Verordnung vorübergehend lockern.

Über die dafür notwendige "Public Viewing"-Verordnung soll das Kabinett im kommenden April beschließen. Danach soll die Ruhezeit während der EM erst um Mitternacht beginnen anstatt um 22 Uhr. Damit öffentlicher Jubel auch zu später Stunde erlaubt ist, muss der Bundesrat zustimmen. "Mit anderen zusammen an großen Bildschirmen unter freiem Himmel mitzufiebern, gehört zu einer Fußball-Europameisterschaft einfach dazu", sagte Hendricks der "Bild"-Zeitung (Mittwochausgabe). Bei der EM in Frankreich im Juni/Juli werden einige Spiele um 21 Uhr beginnen.