Rettung in letzter Minute

Bundesregierung verschläft beinahe die Verlängerung der Insolvenzantragspflicht


In der Corona-Krise bleibt die Lage vieler Unternehmen angespannt. Bis zum 30. April muss deshalb in Fällen der Überschuldung weiterhin kein Antrag auf Insolvenz gestellt werden.

In der Corona-Krise bleibt die Lage vieler Unternehmen angespannt. Bis zum 30. April muss deshalb in Fällen der Überschuldung weiterhin kein Antrag auf Insolvenz gestellt werden.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie werden aller Voraussicht nach eine Welle von Insolvenzen nach sich ziehen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sorgt gerade maßgeblich dafür, dass sich diese Welle noch nicht zu voller Höhe aufgebaut hat. Damit sie erst später über Deutschland hereinbricht, hatte sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, die Aussetzung der Pflicht bis zum 30. April zu verlängern. Schwarz-Rot schrammte dabei aber nur haarscharf an der totalen Pleite vorbei.

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