Nach 18 Jahren Haft
Moshammer-Mörder wurde in den Irak abgeschoben
26. Januar 2023, 12:18 Uhr aktualisiert am 26. April 2023, 17:31 Uhr
Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker wurde nach 18 Jahren Haft in Deutschland in sein Herkunftsland abgeschoben. Das Flugzeug mit dem 43-Jährigen an Bord startete am Donnerstagnachmittag um 14.30 Uhr vom Frankfurter Flughafen nach Bagdad, sagte ein Sprecher der Bundespolizei unserer Mediengruppe.
Der heute 43-Jährige sei beim Gang an Bord der Maschine der Iraqi Air mit der Flugnummer IA 236 sehr ruhig und friedlich gewesen, sagte ein Sprecher der Bundespolizei der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor war mit der Anerkennung der Identität des Mannes durch den Irak die Voraussetzung für den Abschiebeflug geschaffen worden. Das notwendige Passersatzpapier lag laut Landesamt für Asyl und Rückführungen inzwischen vor. Der Moshammer-Mörder darf lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Eine Entlassung aus der Haft zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands hatte die Behörde aber abgelehnt. In seinem Heimatland wird der 43-Jährige das Flugzeug als freier Mann verlassen. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, die grundsätzlich seit 15. Januar juristisch möglich gewesen wäre, hatte der Verteidiger des Moshammer-Mörders Anfang Januar zurückgezogen, wie unsere Mediengruppe damals exklusiv erfuhr. Hintergrund damals war wohl auch, dass ein Antrag aufgrund der schlechte Zukunftsprognose des Mannes in Deutschland wenig Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. In Deutschland wäre der Mann ohne Wohnsitz und Anstellung gewesen.
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Der heute 43-Jährige hatte Moshammer im Januar 2005 in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte den damals 25-Jährigen mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Seine Haft verbüßte er über weite Teile in der Justizvollzugsanstalt Straubing.
Im Kontext der Abschiebung des Moshammer-Mörders erklärt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) unserer Mediengruppe, dass es ihm es "zu jedem Zeitpunkt ein wichtiges Anliegen war und ist, ausreisepflichtige Straftäter priorisiert zurückzuführen". Vorwürfe des Strafverteidigers des 43-Jährigen an das LfAR, es hätte Rückführung erst zu spät vorbereitet, kontert das Landesamt entschieden. Bereits Anfang Juni 2022 seien die ersten Schritte zur Identitätsklärung erfolgt, da damals keine offiziellen Dokumente vorlagen, die den Mann zweifelsfrei irakischer Staatsbürger ausgewiesen hätten: "Aufgrund der begrenzten Gültigkeit des vorliegenden Passersatzpapieres von zwei bis sechs Monaten wäre eine frühere Beschaffung nicht zielführend gewesen."