Bayern

Nach 18 Jahren: Moshammers Mörder hofft auf Abschiebung

Sein Verteidiger hatden Antrag auf eine vorzeitige Entlassung zurückgezogen - und will, dass sein Mandant in den Irak zurück darf.


Von Daniel Haslsteiner

Es ist inzwischen 18 Jahre her, dass Herish A. Modezar Rudolph Moshammer am 14. Januar 2005 in dessen Grünwalder Villa erdrosselt hat. Das Gericht verurteilte A. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung wäre erst nach einer Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren möglich. Stichtag dafür: der 15. Januar 2023, also gestern.

Seine Strafe verbüßt A. in der JVA Straubing. Und dort bleibt er vorerst auch. Denn A.s Anwalt Adam Ahmed hat einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurückgezogen.

Der Knackpunkt ist eine gute Zukunftsprognose

Das bestätigt ein Sprecher des Landgerichts Regensburg der AZ auf Anfrage: "Eine vorzeitige Haftentlassung ist nur mit der Einwilligung des Häftlings möglich", erklärt Thomas Polnik, Vorsitzender Richter am Regensburger Landgericht.

Und die Rücknahme des Antrags sei wie ein Widerspruch zu werten. Damit endet auch der Prüfungsprozess, ob eine vorzeitige Haftentlassung A.s möglich wäre, einstweilen ohne Ergebnis.

Denn ob A. überhaupt freikommen kann, darüber muss die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts befinden. Schließlich wurde der inhaftierte Mörder bei seiner Verurteilung als gefährlich eingestuft.

Neben einer guten Zukunftsprognose für die Zeit nach der Haft bräuchte es dafür zudem ein unabhängiges Sachverständigengutachten, das zweifelsfrei feststellt, dass von A. keine Gefahr mehr ausgeht.

Der verurteilte Mörder wurde bereits von der Strafvollstreckungskammer gehört, ein Gutachter beauftragt.

Doch am 2. Januar zog der Anwalt des Häftlings den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurück - laut Gericht ohne Begründung. Somit bleibt Herish A. in Straubing in Haft, bis er einen erneuten Antrag stelle, so Polnik.

Über die Gründe für den Schritt des Verteidigers wolle der Landgerichtssprecher nicht spekulieren. Aus den Schriftwechseln mit der Strafvollstreckungskammer gehe aber hervor, dass es erhebliche Bedenken an der Zukunftsprognose A.s gegeben hat.

Denn A. habe in Deutschland weder einen festen Wohnsitz noch eine Arbeitsstelle. Auch eine Rückführung in den Irak, die A. und sein Verteidiger anstreben, ist aktuell nicht möglich. Denn A.s Staatsbürgerschaft war bislang nicht zweifelsfrei geklärt.

A. hoffe aber weiterhin auf eine Abschiebung dorthin. "Ja, mein Mandant will und wird in den Irak zurückkehren", sagte sein Verteidiger Adam Ahmed. Der "Bild"-Zeitung sagte er, er gehe auch davon aus, dass eine Abschiebung erfolgen werde. Deshalb habe er den Antrag auf Entlassung in Deutschland zurückgenommen. "Sollte er in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werden, würde ich den Antrag erneut stellen."

Laut dem zuständigen Landesamt für Asyl und Rückführung (LfAR) habe Herish A. aber keine Dokumente vorlegen können, die ihn zweifelsfrei als Iraker identifizieren. So fehlte laut LfAR bislang die Rechtsgrundlage für eine Abschiebung.

Erst auf Betreiben des Landesamts erkannte der Irak jetzt A.s Staatsbürgerschaft an. Die notwendigen Pass-Ersatzpapiere würden inzwischen vorliegen: "Nun befinden wir uns in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zur Durchführung eines zeitnahen Rückführungsfluges des Betroffenen", erklärt LfAR-Pressesprecherin Laura Arneth.

Das Landesamt für Asyl will sich bald zum Fall äußern

Damit könnte jedenfalls die Frage nach der Zukunftsprognose von Herish A. ein Stück weit geklärt werden. Die Frage, ob der Mörder von Rudolf Moshammer nun 18 Jahre nach der Tat aus Deutschland abgeschoben werden soll, darüber entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Das Landesamt für Asyl und Rückführung spricht im Gespräch mit der AZ davon, sich in den kommenden Wochen weitergehend zum Fall äußern zu wollen.

Bis dahin bleibt Herish A. weiterhin in Straubing im Gefängnis.