18 Jahre nach Tat
Warum der Moshammer-Mörder vorerst in Haft bleibt
13. Januar 2023, 17:00 Uhr aktualisiert am 13. Januar 2023, 17:00 Uhr
18 Jahre ist es her, dass der Münchner Modezar Rudolph Moshammer am 14. Januar 2005 in seiner Grünwalder Villa erdrosselt wurde. Das Gericht verurteilte den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte eine besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung wäre erst nach einer Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren möglich. Stichtag dafür: der 15. Januar 2023. Seine Strafe verbüßt der 43-jährige Moshammer-Mörder im Straubinger Gefängnis. Und dort bleibt er vorerst auch. Denn sein Anwalt zog einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zurück.
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