Eilantrag in München abgelehnt

VGH bestätigt Maskenpflicht in Schulen: Tragepausen möglich


Der Klassenraum einer Schule. (Symbolbild)

Der Klassenraum einer Schule. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa

Die Maskenpflicht an bayerischen Schulen bleibt weiter bestehen - einen entsprechenden Eilantrag dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgelehnt. Allerdings müsse für Schüler im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands die Möglichkeit zu Tragepausen bestehen, befanden die Richter am Dienstag in München.

Aus Sicht des VGH ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schüler grundsätzlich zumutbar. Auch bei jüngeren Schülern lasse es sich nicht ausschließen, dass sie sich mit dem Virus infizieren oder die Infektion an andere weitergeben.

Die Tragepausen begründeten die Richter mit der Schulpflicht - denn durch diese könnten Schüler das Maskentragen nicht vermeiden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlange dies.

Gegen die Maskenpflicht vorgegangen waren zwei Grundschülerinnen aus Bayern, vertreten durch ihre Eltern. Gegen den Beschluss können sie keine Rechtsmittel einlegen.