Sechs Monate später

Was die Teillegalisierung von Cannabis für Polizei und Justiz bedeutet

Das neue Gesetz sollte Gerichte und die Polizei entlasten. Doch die Realität sieht anders aus.


sized

Eine der großen Unklarheiten bei dem neuen Gesetz: Was zählt als Steckling und was als Cannabispflanze?

Richtern und Polizisten geht es nicht anders als den Gründern von Anbauvereinen: Die Teillegalisierung ist auch für sie vor allem zeitaufwendig. Denn die Entlastung, die das Gesetz eigentlich versprochen hat, sei laut Staatsanwaltschaften und Gerichten aus der Region nicht eingetreten. Im Gegenteil: Sie mussten viele Fälle neu prüfen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat