7-Tage-Inzidenz stabil unter 50
Neue Corona-Regeln für Passau ab Dienstag
25. Mai 2021, 6:50 Uhr aktualisiert am 25. Mai 2021, 6:50 Uhr
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Passau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, kann die Stadt Passau dies heute amtlich bekanntmachen mit der Folge, dass ab Dienstag weitere Corona-bedingte Regelungen außer Kraft treten.
Insbesondere gelten ab Dienstag folgende neue Regelungen für das Stadtgebiet:
Kindertagesstätten:
Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn ein für die Schule grundsätzlich erforderliches negatives Testergebnis vorgelegt werden kann.
Handels- und Dienstleistungsbetriebe:
Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe "ein Kunde pro 10 bzw. 20 m² abhängig von der Verkaufsfläche" erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.
Sportausübung:
Zulässig ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen (innen und außen), unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren sowie Kontaktsport unter freiem Himmel für Gruppen von bis zu 25 Personen mit Testpflicht für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Kulturstätten:
Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt.
Für weitere Lockerungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, kulturelle Veranstaltungen, die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, für die Sportausübung und für die Flussschifffahrt/Gästeführungen etc. muss die Bayerische Staatsregierung das Einvernehmen erteilen. Dieses wurde seitens der Stadt Passau