Abschiebung
Armut ist kein Grund gegen Abschiebung
19. März 2019, 16:24 Uhr aktualisiert am 19. März 2019, 17:24 Uhr
Die Bedingungen für Flüchtlinge in Griechenland, Ungarn und Bulgarien gelten als katastrophal. Nach Berichten über geradezu unmenschliche Bedingungen hatte sogar das Bundesinnenministerium ein Einsehen und stellte Abschiebungen in die drei Staaten schon vor längerer Zeit ein. Somit kommen vor allem solche Migranten, die in einem dieser Länder einen Asylantrag gestellt und dann in Deutschland erneut um Schutz gebeten haben, in den Genuss, nicht abgeschoben zu werden. Ist das rechtens?
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden