Parlament

Bundestag beschließt Steuerentlastungen und Kindergeld-Plus


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Das Entlastungsgesetz stammte ursprünglich aus der Feder von Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Von dpa

Der Bundestag hat ein Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Neben den ehemaligen Ampel-Partnern SPD, Grüne und FDP stimmten auch die Union und die AfD für die Entlastungen. Damit sie in Kraft treten können, muss allerdings am Freitag auch noch der Bundesrat zustimmen.

"Die Einigung sorgt für ein deutliches Plus für Familien und die arbeitende Mitte in Deutschland", sagte der Haushaltspolitiker der Grünen, Sven-Christian Kindler, in der Debatte im Bundestag. Der frühere Finanzminister Christian Lindner (FDP), aus dessen Feder der Entwurf ursprünglich stammte, sagte, der Staat dürfe kein Inflationsgewinner sein - dafür werde hier gesorgt.

SPD und Grüne kritisierten allerdings scharf, dass die FDP darauf bestanden habe, andere Vorhaben aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Investitionsanreize und bessere Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft kämen nun nicht - obwohl sie so ähnlich auch in den Wahlprogrammen von FDP und Union stünden. Lindner sagte, die Entlastungen seien zu gering dimensioniert gewesen. Der Unions-Abgeordnete Fritz Güntzler betonte, das Gesetz habe auch viel "bürokratischen Wahnsinn" enthalten, der gestrichen worden sei.

Zum Januar soll der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Die sogenannte kalte Progression hätte sonst für eine versteckte Steuererhöhung gesorgt, weil Bürger durch den ansteigenden Steuertarif auch dann mehr an den Fiskus hätten zahlen müssen, wenn ihre Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht.

Um das zu verhindern, werden mehrere Eckwerte im Steuertarif verschoben. Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Im Jahr 2026 soll er weiter auf 12.348 Euro steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.

Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleich bleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.

Vorgesehen ist außerdem, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um fünf Euro auf 255 Euro steigt. Für den Staat bedeutet das laut Haushaltsausschuss Mehrausgaben von rund 4,2 Millionen Euro.

Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen.

Nach Berechnung der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro damit im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet. Auch bei Kindergeld und Kinderfreibetrag soll es 2026 eine erneute Anpassung geben.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, ist auch die Zustimmung der Bundesländer nötig. Zuletzt zeichnete sich ab, dass das gelingen könnte - auch wenn die Länder damit auf jährliche Einnahmen von durchschnittlich 5,4 Milliarden Euro verzichteten.

Insgesamt kosten die Entlastungen den Staat nach Berechnungen des Finanzministeriums im kommenden Jahr rund 7,2 Milliarden Euro, in den Folgejahren dann sogar zwischen 13,5 und 14,8 Milliarden.

Auch wenn das Gesetz noch vor Jahresende beschlossen wird, werden Bürgerinnen und Bürger die steuerlichen Entlastungen wohl im Januar noch nicht konkret spüren. Es dauert eine Weile, bis sie in der Verwaltung nachvollzogen sind und dann auf Gehaltszetteln sichtbar werden. Das höhere Kindergeld dagegen soll schon im Januar ausgezahlt werden.


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