AfD gegen Seehofer
Der Horst darf das
9. Juni 2020, 23:25 Uhr aktualisiert am 9. Juni 2020, 23:25 Uhr
Jetzt ist es amtlich: Horst Seehofer hätte ein Interview mit kritischen Äußerungen zur AfD nicht auf die Website seines Ministeriums stellen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte in seinem Urteil, dass der Bundesinnenminister nicht auf Ressourcen zurückgreifen und diese zur Beteiligung am politischen Meinungskampf einsetzen darf, welche ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen. Dies verstoße gegen das Gebot staatlicher Neutralität und verletze die Antragstellerin, die Alternative für Deutschland, in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.
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