Streit um Hasskommentare

Karlsruhe gibt Renate Künast recht


Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Amtsträgern sei auch "im öffentlichen Interesse", urteilten die Karlsruher Richter im Fall Künast.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Amtsträgern sei auch "im öffentlichen Interesse", urteilten die Karlsruher Richter im Fall Künast.

Im Kampf gegen Hasskommentare im Netz hat Renate Künast (Grüne) Unterstützung aus Karlsruhe erhalten. Das Bundesverfassungsgericht kassierte am Mittwoch vier Beschlüsse von Berliner Gerichten, gegen die Künast Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte.

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