Gesetzesinitiative

Neuer Anlauf für Widerspruchslösung bei Organspenden

Wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, soll künftig automatisch als Spender gelten. Ein Patientenschützer hält das für verfassungswidrig.


Immer noch gibt es in Deutschland zu wenig Organspenden.

Immer noch gibt es in Deutschland zu wenig Organspenden.

Von Rudi Wais

Der Bundestag unternimmt einen neuen Anlauf zur Reform der Organspende. An diesem Montag startet eine Gruppe von Abgeordneten aus Regierungs- und Oppositionsparteien eine Initiative zur Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung. Das hieße, dass im Prinzip jeder als Organspender gilt - es sei denn, er hat dem zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. In der letzten Wahlperiode war ein Gesetzentwurf mit dem gleichen Ziel noch im Bundestag gescheitert. Bislang können Organe und Gewebe in Deutschland nur nach vorheriger Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen entnommen werden. Flankiert wird die sogenannte Zustimmungslösung durch eine stärkere Aufklärung durch Behörden und Ärzte sowie die Einführung eines Registers, in dem Organspender sich eintragen lassen können.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat