Pandemie
Sachverständige ziehen Bilanz zu Corona-Schutzmaßnahmen
1. Juli 2022, 12:25 Uhr aktualisiert am 1. Juli 2022, 12:25 Uhr
Masken ja - aber nur wenn sie gut sitzen. Das ist eine der zentralen Aussagen des Sachverständigenausschusses, der die Corona-Maßnahmen in Deutschland bewerten sollte. Nun ist die Politik am Zug.
Die Expertenkommission zur Bewertung der bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland hat eine gemischte Bilanz gezogen.
Die gegenwärtigen und zukünftigen Maßnahmen müssten sich auf den "Übergang zur Endemie" mit dem Schutz der "vulnerablen Gruppen" konzentrieren, geht aus dem Bericht des Sachverständigenausschusses hervor, der am Freitag in Berlin vorgelegt wurde. Es müsste also bei einem fortwährenden Auftreten von Corona vor allem Menschen geschützt werden, die am stärksten von Krankheit bedroht sind. Zudem müssten die Maßnahmen auf eine Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitswesens abzielen.
Die einzelnen Maßnahmen werden in dem Evaluationsbericht unterschiedlich bewertet. So stellen die Expertinnen und Experten zur Wirksamkeit von Lockdowns fest: "Wenn erst wenige Menschen infiziert sind, wirken Lockdown-Maßnahmen deutlich stärker." Je länger ein Lockdown dauere und je weniger Menschen bereit seien, die Maßnahme mitzutragen, desto geringer sei der Effekt. Ähnlich wie bei den Lockdown-Maßnahmen sei auch die Kontaktnachverfolgung vor allem in der Frühphase der Pandemie wirksam gewesen.
In aktueller Situation Beurteilung schwierig
Einen hohen Effekt messen die Expertinnen und Experten Zugangsbeschränkungen auf Geimpfte, Genesene und/oder Getestete bei, sogenannten 2G/3G-Maßnahmen - aber vor allem in den ersten Wochen nach der Boosterimpfung oder der Genesung. Der Schutz vor einer Infektion lasse mit der Zeit jedoch deutlich nach. In der aktuellen Phase der Pandemie sei die Beurteilung schwierig. Wenn Zugangsbeschränkungen nötig würden, sollte zunächst eine Testung unabhängig vom Impfstatus als Zugangsbedingung empfohlen werden, rät das Gremium. Wie gut eine Eindämmung über Testung funktionieren könne, müsse aber weiter erforscht werden.
Das Urteil zum Tragen von Masken fällt zunächst eindeutig aus: Dies könne "ein wirksames Instrument" sein. Aber: "Eine schlechtsitzende und nicht enganliegende Maske hat jedoch einen verminderten bis keinen Effekt." Da das Coronavirus drinnen eher übertragen werden könne als draußen, "sollte eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben", so das Gremium. "Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar."
Effekte einzelner Maßnahmen verschwimmen
Weiterhin offen sei die genau Wirksamkeit von Schulschließungen auf die Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Denn an den Schulen seien zeitgleich mehrere Maßnahmen eingeführt worden, so dass der Effekt einzelner Maßnahmen nicht gemessen werden könne. Das Gremium stellt zugleich fest, dass im Gegensatz dazu aber die "nicht-intendierten Wirkungen" durchaus untersucht worden seien. Das Gremium rät, eine weitere Expertenkommission sollte diese nicht beabsichtigten Folgen "unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls" genau prüfen.
Dem Sachverständigenausschuss gehören Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen an. Die Evaluation sollte im Auftrag des Gesetzgebers vor allem die Vorgaben im Rahmen der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" beleuchten. Diese vom Bundestag laut Infektionsschutzgesetz festgestellte Lage bestand über mehrere Monate bis Ende November 2021 und ermöglichte Schließungen zahlreicher Einrichtungen sowie Alltagsauflagen.
Dahmen: Aussagekraft des Berichts ist begrenzt
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen misst dem Expertenbericht zur Beurteilung der bisherigen Corona-Maßnahmen nur eine begrenzte Aussagekraft bei. "Der Bericht liefert ergänzende Hinweise, aber keinesfalls eine abschließende Bewertung der Wirkung von Corona-Schutzmaßnahmen", sagte Dahmen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
An vielen Stellen des Berichts weise der Ausschuss, der die Expertise verfasst hatte, auf bestehende Unsicherheiten bei der Bewertung hin. "Die Abwesenheit von Evidenz zur Wirksamkeit ist keine Evidenz für die Abwesenheit von Wirksamkeit", stellte Dahmen fest. "Die Aussagekraft des Berichts ist daher begrenzt."