Wahlfälschung Geiselhöring

Kein Vorgehen mit dem Landkreis

Mitschuld steht im Raum - Eigener Rechtsbeistand nötig


Die Staatsanwaltschaft legt Karl B. unter anderem Wahlmanipulation zur Last.

Die Staatsanwaltschaft legt Karl B. unter anderem Wahlmanipulation zur Last.

Von Redaktion Landkreis Straubing-Bogen

Die Stadt Geiselhöring muss sich in Sachen Schadenersatz für die Nachwahl 2015 um einen eigenen Rechtsbeistand bemühen. Das hat Bürgermeister Herbert Lichtinger (CSU) am Donnerstag auf Anfrage erklärt. Es sei mittlerweile klar, dass eine gemeinsame Vorgehensweise mit dem Landkreis Straubing-Bogen nicht möglich ist. Es stehe ein möglicher Interessenkonflikt im Weg.

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