Schwere Vorwürfe
Regensburger Krankenpflegerin wegen Mordes angeklagt
16. August 2024, 9:19 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat in der vergangenen Woche Anklage gegen eine 36-jährige Krankenschwester erhoben. Der Frau wird vorgeworfen, in einem Regensburger Krankenhaus Patienten ohne medizinische Veranlassung mit Beruhigungsmitteln bewusstlos gemacht zu haben - offenbar, um sie zu bestehlen. Eine 65-Jährige soll infolgedessen einen Atemstillstand erlitten haben. Die Anklage lautet Mord und Mordversuch sowie Raub und gefährliche Körperverletzung.
Die angeklagten Fälle sollen sich alle im Januar und Februar 2024 ereignet haben. Ins Rollen gebracht wurden die Ermittlungen durch einen Vorfall vom 20. Februar. Eine 77-jährige Patientin teilte der Klinik mit, dass sie bewusstlos geworden sei, nachdem die 36-Jährige ihren Zugang gespült habe. Sie sei erst am nächsten Morgen wieder erwacht, dabei hätten ihr mehrere Ringe gefehlt. Eine chemisch-toxikologische Auswertung wies laut Angaben der Staatsanwaltschaft das Medikament Midazolam nach. Dabei handelt es sich um ein Beruhigungsmittel, welches nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt und deswegen für das Behandlungspersonal des Krankenhauses frei zugänglich war.
Laut Anklage wurde im Zuge der Krankenhaus-internen Ermittlungen bekannt, dass noch fünf weitere Patienten des Krankenhauses ihr Bewusstsein verloren haben sollen, während die 36-Jährige Dienst hatte. Eine 65-Jährige erlitt danach einen Atemstillstand und verstarb drei Tage später auf der Intensivstation. Auch hier besteht der Verdacht, dass die Krankenschwester ihr zuvor Midazolam verabreicht haben soll.
Bereits seit Ende Februar wird nach einer Anzeige der Klinikleitung gegen die Frau ermittelt, die 36-Jährige sitzt seit dem 28. Februar in Untersuchungshaft. Die Anklagebehörde geht bei den Taten von den Mordmerkmalen Heimtücke und Habgier aus. Bisher hat die Frau alle Vorwürfe gegen sie bestritten. Das Landgericht Regensburg hat nun zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen wird. Für die Angeschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.