Einheitliche Mehrwertsteuer

Petition: Sieben Prozent auf alle Speisen?


Nach dem Willen des Hotel und Gaststättenverbands sollen künftig alle Speisen gleich besteuert werden - unabhängig davon, wo sie verzehrt werden.

Nach dem Willen des Hotel und Gaststättenverbands sollen künftig alle Speisen gleich besteuert werden - unabhängig davon, wo sie verzehrt werden.

Von Sebastian Schmid

Der Hotel und Gaststättenverband fordert in einer Petition die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen im Restaurant. Wirte sollen so in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes kommen - wie er für Lebensmittel im Supermarkt bereits gilt. Das Bayerische Finanzministerium zeigt Sympathie für den Vorschlag. Ein Experte der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg ist skeptisch, ob sich die Probleme der Gastronomie so lösen lassen. Andere Maßnahmen wären sinnvoller. Auch die Verbraucher sieht er in der Pflicht.

Eine inoffizielle Online-Petition des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DeHoGa), die den reduzierten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für alle Lebensmittel fordert, hat seit Oktober 60.000 Unterstützer gefunden. Um das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung zu bringen sind 50.000 Unterschriften nötig - auf Papier oder über das Formular des Bundestags. Weil der dafür vorgeschriebene Zeitraum von vier Wochen sehr knapp bemessen ist, will DeHoGa bereits im Vorfeld möglichst viele gültige Unterschriften sammeln. Frank-Ulrich John, Pressesprecher des Gaststättenverbands, ist zuversichtlich, dieses Ziel zu erreichen: "Etwa 30.000 Unterschriften können wir direkt in das offizielle Petitionsverfahren übertragen. Wir werden den von Beginn an geplanten Zeitrahmen von sechs Monaten voll ausnutzen, um weiter zu mobilisieren und damit die Erfolgsaussichten insgesamt zu erhöhen"

Auf Nachfrage äußerte sich das Bayerische Finanzministerium unterstützend gegenüber der Forderung des Gastronomenverbands: "Mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für die Speisen gibt es einen guten Weg zu fairen Wettbewerbsbedingungen und steigenden Investitionen für unsere heimischen Gastronomen. Die Bayerische Staatsregierung wird deswegen erneut eine Bundesratsinitiative einbringen mit dem Ziel, die Verpflegungsleistungen, unabhängig von der Art der Zubereitung und des Verzehrorts, einheitlich mit sieben Prozent zu besteuern."

Vor allem die Gastroketten würden profitieren

Professor Claus Koss, Steuerberater und Dozent an der OTH Regensburg, ist skeptisch, ob der niedrigere Umsatzsteuersatz die aktuellen Probleme in der bayerischen Gastronomie lösen kann. "Zumindest rechnerisch bleibt den Wirten zunächst mehr in der Kasse", rechnet der Wirtschaftsprüfer vor. Seine Befürchtung ist jedoch: Dieser Mehrgewinn wird vor allem den Gastronomieketten nutzen, da diese ihre Effizienzpotenziale konsequent nutzen. Seines Erachtens würde dem bodenständigen Wirtshaus eine Unterstützung bei der betriebswirtschaftlichen Ausbildung der Wirte mehr nützen. "Manche Wirte verwechseln immer noch Umsatz mit Gewinn", schätzt er. Zweites großes Problem sind nach seiner Beobachtung die Fixkosten. "Bei den Pachten in Gebäuden in öffentlichem Besitz oder bei den Standgebühren bei Festen könnten Staatsregierung und Kommunen direkt etwas tun", so Koss gegenüber unserer Onlineredaktion.

Drittes Handlungsfeld für die Öffentliche Hand zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur ist die Gestaltung eines attraktiven Umfelds und den Abbau bürokratischer Hürden. "Wirte erzählen immer wieder von den Schwierigkeiten bei Freisitzen - oder klagen über die undurchschaubaren Regelungen", berichtet der Professor aus seiner Beratungsarbeit."Der Verbraucher bekommt, was er bereit ist zu bezahlen. Wenn man sein Bier lieber im heimischen Garten trinkt anstatt in der Kneipe, ist die Höhe des Umsatzsteuersatzes vollkommen egal - eine leere Kneipe wird geschlossen", meint er lakonisch.